KH-141127 Infoveranstaltung für Sachkundige zu Ortsrecht
Best Practice Beispiel: Schwerte informiert Sachkundige über Ortsrecht
Best Practice Beispiel: Schwerte informiert Sachkundige über Ortsrecht
Die Checkliste im Kommunalen Hinweis gilt als Muster für die Sanierungsberatung bei Abwasserleitungen. Sachverhalt, geeignete Sofortmaßnahmen und Vermerke lassen sich hierdurch schnell und übersichtlich darstellen.
Best Practice Beispiel: Sanierungsberatung in Troisdorf
Bedingt durch die neue SüwVo werden Anforderungen an die Abwassereinleitung verschärft. Der Umfang mit dieser Verschärfung war Inhalt des Seminars „Neue SüwVO“ im IKT.
Das neue Regelwerk DWA M 162 „Bäume, unterirdische Leitungen und Kanäle“ fasst die aktuellen Grundlagen des Baum- und Leitungsschutzes zusammen. Was ist neu zu beachten?
Die ATV-Schadensklassifizierung beschreibt Schäden durch Wurzeln als einen der hauptsächlichen Schadensfälle.
Abwasserbetriebe diskutieren die neue SüwVO Abwasser: Im Juli hat der Städte- und Gemeindebund einen mit dem Umweltministerium NRW abgestimmten Fragen- und Antwortkatalog herausgebracht.
Wie lassen sich Algen entfernen? Anhand eines Praxisbeispiels kann gezeigt werden, welche Möglichkeiten existieren, um Schweb-Algen aus Regenrückhaltebecken zu entfernen. In Zusammenarbeit mit der Stadt Oer-Erkenschwick wurde zunächst die örtliche Problemstellung erläutert.
Jeder Betreiber einer Abwasseranlage ist gesetzlich verpflichtet, seine Anlage zu überwachen (Wasserhaushaltsgesetz §61). Wann und mit welchem Verfahren sollen Zustand und Funktion der Anlagen jedoch geprüft werden?
Abwasserbetriebe diskutieren die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO):
Abwasserbetriebe berichten öfter über mangelhafte SüwVO-Bescheinigungen. Dabei sind die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Qualität der Überwachung privater Abwasserleitungen in der neuen SüwVO Abwasser jetzt geregelt.
Nach SüwVO Abwasser sind nur noch große Schäden kurzfristig zu sanieren. Für mittelgroße Schäden bleibt bis zu 10 Jahre Zeit. Im Einzelfall kann die Kommune abweichende Fristen setzen.
Nach den §§ 60 und 61 des Wasserhaushaltsgesetzes müssen Grundstückseigentümer ihre privaten Abwasseranlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichten, betreiben und unterhalten.
Nach Landeswassergesetz NRW „kann“ sich die Kommune die Bescheinigung über die Prüfung privater Abwasserleitungen vorlegen lassen. Dabei empfiehlt der Städte- und Gemeindebund in seiner Mustersatzung die generelle Vorlagepflicht. Was jedoch wird derzeit umgesetzt? Dies beantworten in der Januar-Umfrage rund 50 Kommunen.
Der NRW-Landtag hat am 17.10.2013 die neue Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) verabschiedet. Die Überwachung der öffentlichen und privaten Kanalisation wird darin gemeinsam geregelt. Was zeichnet die neue SüwVO Abw aus? Welche Fragen lassen sich bereits beantworten?