KH-140210 Vorlagepflicht SüwVO-Prüfung
Nach Landeswassergesetz NRW „kann“ sich die Kommune die Bescheinigung über die Prüfung privater Abwasserleitungen vorlegen lassen. Dabei empfiehlt der Städte- und Gemeindebund in seiner Mustersatzung die generelle Vorlagepflicht. Was jedoch wird derzeit umgesetzt? Dies beantworten in der Januar-Umfrage rund 50 Kommunen.