Netzbetreiber fragt: Überwachungsumfang bei passiven Drosseln reduzieren
Frage eines Netzbetreibers an das Netzwerk:
„Gegenüber der Aufsichtsbehörde möchten wir den Überwachungsumfang bei passiven Drosseln reduzieren, wie kann dies begründet und kommuniziert werden? Gibt es ein Muster-Dokument?“
Ziel: Häufigkeit der Kalibrierung passiver Drosseln verringern!
Passive Drosselorgane haben nahezu unabhängig vom Oberwasserstand einen fast konstanten Fließwiederstand und weisen daher keine beweglichen Teile auf. Dazu sind Sie mit einer konstanten Auslassöffnung ausgebildet.
Zur Unterstützung von Netzbetreibern und Dienstleistern steht ab sofort ein Musterdokument zum Download bereit. Dies kann in der Kommunikation gegenüber den Aufsichtsbehörden unterstützen.
Musterdokument zum Download: Musterschreiben Erlaubnisanfrage nach Paragraph 6 SüwVO für passive Drossel
Download Fachbericht LUA NRW 6/2003: Technische Informationen zur Drosselkalibrierung Teil 1: Hydraulische Kalibrierung von Drosseleinrichtungen
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