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Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung

Überflutungsschutz bei Abwasseranlagen: Neue Anforderungen an Abwasserbetriebe veröffentlicht

Posted 07. August 2024
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Die Starkregenkarte zeigt Rot am Pumpwerk. Das heißt, Überflutungsgefahr bei Starkregen ist zu erwarten und technisch abzuwenden! Abwasserbetriebe sind in der Verantwortung – doch wie lassen sich Abwasseranlagen bei Hochwasser und Starkregen schützen und wie gelingt der konzeptionelle Ansatz und was macht überhaupt ein Schutzkonzept aus?

NRW erlässt hierzu neue Anforderungen an Betreiber!

Bildbeispiel - Kläranlage bei Hochwasser

Bildbeispiel – Kläranlage bei Hochwasser

Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 5. Juli 2024 legt neue Anforderungen zum Hochwasserschutz und zur Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen fest. Diese Regelungen zielen darauf ab, die Funktionsfähigkeit von Abwasseranlagen auch bei extremen Wetterereignissen zu gewährleisten und Umweltschäden zu minimieren.

Arbeitsdokumente zum Download:

Runderlass über Anforderungen zum Hochwasserschutz und der Starkregenvorsorge bei Abwasseranlagen (Hochwasserschutz Abwasseranlagen) im Original

Anlage 1 : Ermittlung des Gefährdungspotentials

Anlage 2a: Schutzziele für kommunale Abwasseranlagen in Abhängigkeit der gebietsbezogenen Betroffenheit

Anlage 2b: Schutzziele für industriell-gewerbliche Abwasseranlagen in Abhängigkeit der gebietsbezogenen Betroffenheit

Anlage 3: Überflutungssicherheit von Abwasseranlagen

Das Kommunale Netzwerk der Abwasserbetriebe stellt ein Arbeitsmuster als Word-Datei konvertiert aus Anlage 1 des Runderlasses zur freien Verfügung. Downloaden Sie die nachfolgende Word-Datei und nutzen Sie diese für die Ermittlung der Gefährungspotentiale ihrer abwassertechnischen Anlagen vor Ort:

Arbeitsmuster zur Ermittlung des Gefährdungspotentials zur freien Verfügung


Anlass und Hintergrund

Abwasseranlagen spielen eine entscheidende Rolle im Hochwasserschutz. Überschwemmte Anlagen können tiefliegende Gebiete gefährden und zu erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen. Das Extremwetterereignis im Juli 2021 hat die Notwendigkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen deutlich gemacht. Neben Hochwassergefahren müssen auch Starkregenereignisse in den Fokus der Schutzvorkehrungen rücken.

Zielsetzung und Rechtsgrundlagen

Die neuen Regelungen basieren auf dem Landeswassergesetz (LWG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Ziel ist es, den Schutz vor Hochwasser- und Starkregenereignissen für Kläranlagen, Kanalisationen und weitere Abwasseranlagen landesweit zu erweitern und zu vereinheitlichen. Für Abwasseranlagen die in festgesetzten Überschwemmungsgebieten oder auch in vorläufig festgelegten Überschwemmungsgebieten liegen, sind bis Ende 2027 Grobanalysen und Schutzkonzepte zu erstellen und Maßnahmen entsprechend umzusetzen. Alle weiteren Fristen sind untenstehend aufgeführt.

Maßnahmen zum Schutz – Beispiele

Bauliche Maßnahmen

Bauliche Maßnahmen umfassen u.a. den Schutz durch Deiche, Hochwasserschutzmauern oder mobile Hochwasserschutzsysteme, die Einrichtung von Retentionsräumen und die Erhöhung von Bauwerksoberkanten. Diese Maßnahmen sollen die Funktion der Abwasseranlagen im Hochwasserfall möglichst lange aufrechterhalten.

Betriebliche Maßnahmen

Betriebliche Maßnahmen beinhalten beispielsweise die Vorhaltung von Ersatzaggregaten, mobilen Maschinen und Notstromaggregaten. Auch organisatorische Maßnahmen wie Notfallpläne und Krisenmanagement sind essentiell, um eine schnelle Wiederinbetriebnahme der Anlagen nach einem Hochwasser- oder Starkregenereignis zu gewährleisten.

Erstellung eines Schutzkonzepts

Betreiber von Abwasseranlagen müssen ein „Konzept zum Schutz der Abwasseranlagen vor Hochwasser und Starkregen“ erstellen. Dieses Schutzkonzept fasst die erforderlichen Maßnahmen zusammen und integriert sie in bestehende Dienst- und Betriebsanweisungen. Für mehrere Anlagen kann ein gemeinsames Konzept erstellt werden.

Regelungen für industrielle und gewerbliche Abwasseranlagen

Industrielle und gewerbliche Abwasseranlagen werden nach ihrer Bedeutung für die Abwasserbeseitigung differenziert behandelt. Für Kläranlagen, deren Betrieb nicht unterbrochen werden kann, gelten strengere Schutzziele.

Fristen und Umsetzungshorizonten

Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt den Anlagenbetreibern. In Ausnahmefällen können Umsetzungsfristen verlängert werden, wenn sachliche Gründe vorliegen.

Für Kläranlagen und industrielle Abwasserbehandlungsanlagen im (beziehungsweise vorläufig festgesetzen) Überschwemmungsgebiet gilt:

Erstellung von a) Grobanalyse, b)  Schutzkonzepte und c) deren Umsetzung bis spätestens 31. Dezember 2027

 

Für Kläranlagen und industrielle Abwasserbehandlungsanlagen außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt:

a) Grobanalyse bis spätestens 31. Dezember 2026

b) Schutzkonzept bis spätestens 31. Dezember 2028

c) Umsetzung der Maßnahmen aus dem Schutzkonzept bis spätestens 31. Dezember 2032

 

Für alle weiteren Abwasser(behandlungs)anlagen gilt:

a) Grobanalyse bis spätestens 31. Dezember 2029

b) Schutzkonzept bis spätestens 31. Dezember 2031

c) Umsetzung der Maßnahmen aus dem Schutzkonzept bis spätestens 31. Dezember 2035

Inkrafttreten

Der Erlass tritt am 5. Juli 2024 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2029.


Weitere Informationen zum Thema:

Christian Bone hat sich in seiner Masterarbeit bereits der Arbeit mit Hochwassergefahrenkarten, Starkregengefahrenkarten und Starkregenhinweiskarte in einer Kommune gewittmet und hieraus erste Risikobetrachtungen und Grobanalysen erstellt. Nachfolgend die Verlinkung zu den bereits vorhandenen Blog-Artikeln:

Starkregenhinweiskarte NRW – Teil 1: Masterarbeit von Christian Bone

Starkregenhinweiskarte NRW – Teil 2: Methodisches Vorgehen zur Maßnahmenfindung

 

 

 

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