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Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung

Starkregengefahrenkarten: So erhalten Gemeinden Fördergelder!

Posted 04. Oktober 2019
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Sieben Schritte zu den NRW-Fördermitteln für das „kommunale Starkregenrisikomanagement“

Starkregengefahrenkarte

Überflutung durch Starkregen

Fließwege, Senken, Überflutungsflächen: Starkregengefahrenkarten kartieren die Überflutungsgefahren grundstücksscharf. Abwasserbetriebe fragen: „Wie kann ich Fördermittel für eine „Starkregengefahrenkarte“ abrufen?“
Das Kommunale Netzwerk der Abwasserbetriebe hat recherchiert und Arbeitshilfen erstellt. Der Förderprozess geht in sieben Schritten!

Wir unterstützen Abwasserbetriebe bei den Förderanträgen sehr gerne, bitte melden Sie sich!

Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Tel.: 0209 17806 31
E-Mail: schlueter@ikt.de


Der Weg zu den Fördermitteln!

Erste Gemeinden lassen sich bereits Starkregengefahrenkarten, Risikoanalysen und Handlungskonzepte zu 50% fördern, die andere Hälfte der Eigenbeteiligung ist dabei abwassergebührenfähig. Der Fördertopf entstammt der „Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie – FöRL HWRM/WRRL“, die noch eine Laufzeit hat bis zum 30. April 2022. Das Antragsverfahren läuft über die jeweilige Bezirksregierung und die Höhe der Förderzuwendung muss 12.500 Euro überschreiten (Bagatellgrenze). Zuwendungsfähig sind auch eigene Personal oder Sachleistungen, soweit sie nicht „Sowieso-Aufgaben“ zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflichten betreffen.

Schritt 1: Schnell einen Überblick verschaffen
Um das eigene Konzept aufzustellen hilft es, sich zunächst schnell einen Überblick zu verschaffen und kommunale Beispiele zu sichten, hier finden Sie einige Anregungen zu Starkregenkarten, Ingenieurbüros und Software:
Kommunale Beispiele Starkregengefahrenkarten

Schritt 2: Ausschreibung der Ingenieurleistungen
Was förderfähig ist, wird in der NRW-Förderhilfe „Kommunales Starkregenrisikomanagement“ beschrieben. Im KomNetAbwasser haben wir daraus die Planungsgrundsätze zur Ausschreibung der Ingenieurleistungen herausgearbeitet und darüber hinaus eine Bewertungsmatrix der Ingenieur-Angebote erstellt. Das Dokument finden Sie hier:
Ausschreibungshilfe für Ingenieurleistungen Starkregenrisikomanagement

Schritt 3: Abstimmung mit der Bezirksregierung
Ein Vorgespräch mit der Bezirksregierung und die Vorstellung des eigenen Konzepts und der Angebote sind sinnvoll, ggf. auch ein Besuchstermin. Bei den Bezirksregierungen gibt es Ansprechpartner für die Förderhilfe, siehe Beispiel BezReg Arnsberg:
Ansprechpartner für die Förderhilfe bei der Bezirksregierung

Schritt 4: Antragstellung
Durch Auswertung der Ingenieurangebote sowie ggf. ergänzender Konzept- und Eigenleistungen liegt eine Preisschätzung für die Antragstellung vor. Die Förderrichtlinie stellt keine Anforderungen an das Vergabeverfahren für die Ingenieurleistungen und verweist auf die örtlichen Anforderungen. Für die Antragstellung gibt es ein Formblatt:
Formblatt Förderantrag Starkregenrisikomanagement

Schritt 5: Fördermittel anfordern
Nach einem positiven Förderbescheid sind die Fördermittel anzufordern. Bis zu diesem Zeitpunkt ist immer noch keine Vergabe der Ingenieurleistungen möglich, da zunächst der Prozess der Antragstellung und Bewilligung abgebwartet werden muss. Nachfolgend ein Formblatt-Beispiel der Bezirksregierung Münster zur Anforderung der Fördermittel:
Formblatt zur Anforderung der Fördermittel

Schritt 6: Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen
Auf Basis des Zuwendungsbescheids sind die Fördermittel formal anzufordern. Durch den oben beschriebenen Gesamtprozess entstehen eventuell verlängerte Zuschlagsfristen mit dem ausführenden Ingenieurbüro. Dies sollte frühzeitig kommuniziert und auch mit der örtlichen Vergabestelle/Rechnungsprüfungsamt abgestimmt werden. Die Angebotsleistungen der ausführenden Ingenieurbüros muss die Anforderungen der NRW Arbeitshilfe „kommunales Starkregenrisikomanagement“ erfüllen:
NRW-Förderhilfe Kommunales Starkregenrisikomanagement

Schritt 7: Qualitäts-Check zur Abnahme der Ingenieurleistungen
Im KomNetAbwasser haben wir eine Zehn-Punkte-Checkliste erarbeitet, um Starkregengefahrenkarten auf Plausibilität zu prüfen und die Erstellung zu hinterfragen. Diese Arbeitshilfe kann die Abnahme der Ingenieurleistungen unterstützen:
Qualtitäts-Check Starkregengefahrenkarten

Weitere Arbeitshilfen

Nachfolgend sind einige weitergehende KomNetAbwasser-Arbeitshilfen zu dem Thema aufgeführt:

  • Mustertexte für Pressemitteilungen, um auf die Veröffentlichung von Starkregengefahrenkarte hinzuweisen:
    Pressemitteilung Starkregengefahrenkarte
  • Strategische Hinweise für das eigene Konzept zur Starkregenvorsorge: Der 7-Punkte-Plan im Abwasserbetrieb:
    7-Punkte-Plan zur Starkregenvorsorge
  • Starkregen-Check Kanalbetrieb: Hinweise für Abwasserbetriebe für die Störfall- und Notfallplanung und den Einsatz des Betriebspersonals bei den besonderen Betriebszuständen im Kanalnetz bei Starkregen:
    Starkregen-Check-Kanalbetrieb
  • Bei Fragen melden Sie sich sehr gerne!


    Ansprechpartner

    Dipl.-Ing. Marco Schlüter
    Tel.: 0209 17806-31
    E-Mail: schlueter@ikt.de

     

     

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