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Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung

Netzbetreiber fragt: Pflegearbeiten am Rückhaltebecken gegenüber Bürgern argumentieren

Posted 01. September 2025
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„Wir sind auf der Suche nach Argumenten gegenüber der Bevölkerung, warum wir in einem Regenrückhaltebecken den Baum- und Strauchbewuchs entfernt haben. Gibt es dazu Erfahrungen im KomNetAbwasser?

Im Kommunalen Netzwerk der Abwasserbetriebe wurde hierzu eine offene Argumentationsliste erarbeitet – Sie haben Anregungen und Ergänzungen? Melden Sie sich gerne!

Damit Keller trocken bleiben

Regenrückhaltebecken gehören zur kritischen Infrastruktur. Sie schützen Häuser, Straßen und das tägliche Zusammenleben. Nur wenn die Anlagen regelmäßig gepflegt und kontrolliert werden, können sie im Ernstfall zuverlässig arbeiten.

  • Dichte Vegetation behindert den Wasserabfluss.
  • Wurzeln oder abgestorbene Bäume gefährden Bauwerke und Böschungen (Standsicherheit, Wassergängigkeit durch Wurzeln)
  • Verstopfte Zu- und Ablaufbauwerke können Rückstau verursachen – mit nassen Kellern als Folge.
  • Betreiber müssen ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, z. B. bei herabfallendem Totholz.

Damit die Technik funktioniert

Regenrückhaltebecken sind primär abwassertechnische Anlagen. Für den Ernstfall müssen sie jederzeit einsatzbereit sein.

  • Freie Flächen ermöglichen die gesetzlich geforderte Kontrolle, Wartung und Reinigung.
  • Unterhaltungsmaßnahmen wie Entschlammung, Beseitigung von Verklausungen oder Gehölzentfernung stellen die Funktionsfähigkeit sicher.
  • Die Abwasserinfrastruktur rund um die Uhr zuverlässig erhalten.

Natur bleibt Teil der Anlage

Pflege heißt nicht: Alles Grün verschwindet!

  • Flächen bleiben grün und werden extensiv gepflegt. Kräuter, Gräser und Insekten finden Lebensräume.
  • Einzelne Gehölze am Rand können bestehen bleiben, wenn sie die Funktion des Beckens nicht beeinträchtigen.
  • Invasive Arten wie der Japanische Staudenknöterich werden entfernt – zugunsten der einheimischen Vegetation.
  • Arbeiten erfolgen außerhalb der Brut- und Setzzeiten (1. März bis 30. September).
  • Biotopbäume bleiben erhalten, sofern der Betrieb nicht beeinträchtigt wird – als Rückzugsraum für Fledermäuse, Kleinsäuger, Insekten und Vögel.
  • „Auf-den-Stock-Setzen“: Sträucher werden zurückgeschnitten, um Verjüngung und Artenvielfalt zu fördern.
  • Beispiele aus Lünen: Anlage von Benjeshecken verbessert die Lebensraumqualität zusätzlich, ein Abtransport der Äste vom Gelände ist nicht mehr notwendig (reduzierter Unterhaltsaufwand!)

Pressetexte anderer Netzbetreiber:

Barsinghausen: Regenrückhaltebecken müssen regelmäßig gepflegt werden

Dortmund: Stadtentwässerung wieder verstärkt unterwegs für Grünpflege der Regenrückhaltebecken und Versickerungsanlagen

EGLV/Emschergenossenschaft-Lippeverband: Grünpflege am Regenrückhaltebecken Schellingstraße

Oldenburg: Gewässerunterhaltung hat hohen Stellenwert

Literatur zum Thema: 

Freie und Hansestadt Hamburg: Unterhaltung von Naturnahen Rückhaltebecken (RHB)


Fazit

Pflegearbeiten an Regenrückhaltebecken sind keine „überflüssige Grünpflege“, sondern zentraler Bestandteil des Überflutungsschutzes.

  • Das Becken schützt vor Überflutungen
  • Regelmäßige Pflege sichert seine Funktion
  • Natur bleibt weiterhin Teil der Anlage

So wird deutlich: Nur mit gepflegten Anlagen bleibt die Infrastruktur zuverlässig – zum Schutz von Menschen, Gebäuden und Umwelt.

 

 

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