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Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung

Netzbetreiber fragt: Grundwassereinleitung in das Kanalnetz

Posted 12. Dezember 2023
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Frage eines Netzbetreiber an das Netzwerk:

Während der Errichtung und dem Betrieb von Baumaßnahmen ist nicht selten eine Absenkung des Grundwasserspiegels notwendig. Das Grundwasser wird dabei in der Regel abgeleitet. Daraus ergeben sich neue Fragestellungen:

  • Wie gehen andere Städte und Gemeinden mit einer Anzeige- bzw. eventueller Gebührenpflicht für die Einleitung von Grundwasser in die städtische Kanalisation um?
  • Welche Einleitbedingungen müssen eingehalten werden?
  • Welche Abrechnungs- bzw. Gebührenmodelle gibt es?
  • Wie können Muster-Anträge aussehen?

Unsere Rechercheergebnisse

Berliner Wasserbetriebe :

  • Hier ist die Einleitung mittels Formular zu beantragen. Es erfolgt eine Prüfung der technischen Voraussetzungen und die Festlegung der Einleitstelle unter Berücksichtigung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanals. Durch die Einleitung in den Kanal muss dieser weiterhin betriebssicher sein. Auch bei größeren Mengen ist ein „Regelbetrieb“ zu gewährleisten. Einleitmengen und maximale Fördermengen sind ggf. zu reduzieren.
  • Grundwassereinleitungen in die Schmutz- und Mischwasserkanalisation werden auch der Abwasserreinigung zugeführt. Für diese Einleitmengen erfolgt die Erhebung der Schmutzwassergebühr. Für die Einleitung in Regenwasserkanäle werden Verwaltungskosten erhoben.
  • Es gelten die Grenzwerte entsprechende der kommunalen Satzungen, die notwendige Grundwasserbeprobung hat durch ein akkreditiertes Labor zu erfolgen
  • Folgende Parameter sind zu untersuchen: Färbung, Temperatur, pH-Wert, Leitfähigkeit, Ammonium, leicht freisetzbare Cyanide, DOC, Blei, Cadmium, Chrom gesamt, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, Arsen, LCKW mit VC (Einzelparameter), Eisen, PAK (nach EPA), BTEX, AOX, Nitrat, Sulfat, Chlorid, MKW, absetzbare Stoffe und abfiltrierbare Stoffe.  Bei Verdacht ist eine Untersuchung weiterer Parameter durchzuführen.
  • Kosten für die Einleitung: 2,155€/m³ + 0,65€/m³ Verwaltungsgebühr

Berliner Wasserbetriebe: Merkblatt Grundwasser-Benutzung

Berliner Wasserbetriebe: Antrag auf Einleitung Grundwasser

Stadtentwässerung Kaiserslautern (KomNetAbwasser)

  • Grundsätzlich ist keine Einleitung von Grund-, Quell- und Dränagewasser zulässig.
  • Temporäre Einleitungen wie bei Baumaßnahmen sind zu genehmigen
  • Geeignete Maßnahmen zur Verhinderung des Eintrages von öl- und sandhaltigen Abwassermengen sind zu treffen
  • Es gilt das Verursacherprinzip bei Betriebs- und Funktionsstörungen
  • Beginn und Ende der Grundwasserabsenkung sind mitzuteilen
  • Zur Bestimmung der Einleitmengen sind entsprechend geeichte Messeinrichtungen zu installieren
  • Auch hier erfolgt eine Differenzierung ob das Grundwasser in den RW-Kanal eingeleitet wird (Gebühr 0,40€/m³) oder in den SW-/ bzw. MW-Kanal (Schmutzwassergebühr 1,70€/m³)

Stadtentwässerung Kaiserslautern: Antrag auf Einleitung von unbelastetem Grundwasser in die öffentliche Entwässerungsanlage

Stadtentwässerung Lingen

  • Anzeigen über den Entwässerungsantrag
  • Dokumentation der Einleitmengen über Wassermengenzähler
  • Für die Einleitung von Grundwasser in RW-Kanäle wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 150,00€ + 0,06€/m³ für die eingeleiteten Wassermengen erhoben. Bei Einleitung in den SW-Kanal ist eine Gebühr von 2,02€/m³ fällig.
  • Es gelten die Grenzwerte der Entwässerungssatzung
  • Durch entsprechende Ausbildung des Pumpensumpfes, Einbau einer Filteranlage bzw. eines Sandfanges ist das Einleiten von Feststoffen wie Kies, Sand, Schlamm u.ä. in den städtischen Kanal zu verhindern. Wird durch verschmutztes Grundwasser eine zusätzliche Reinigung von städtischen Kanälen erforderlich, werden die hierdurch entstandenen Kosten gesondert in Rechnung gestellt.

Stadtentwässerung Lingen: Entwässerungsantrag inkl. Grundwasserabsenkung

Kommunalbetriebe Neustadt a.d. Aisch AöR

  • Grundwassereinleitung bei Baumaßnahmen durch Tragen der Verwaltungskosten zzgl. 2,43€/m³ eingeleitetes Grundwasser
  • Anforderungen nach Abwassersatzung sind einzuhalten

Kommunalbetriebe Neustadt a.d. Aisch: Antrag zur befristeten Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation

Stadtentwässerung Hannover

  • Genehmigung ist mind. vier Wochen vorher zu beantragen
  • Nachweis der Maßnahmen zur Minimierung der abzuleitenden Grundwassermengen sind zu erbringen, da hydraulische Leistungsfähigkeit der öffentlichen Kanalisation ausschließlich auf die Abwasserbeseitigung ausgelegt worden ist
  • Hier spannend: „Dies ist erforderlich, da die hydraulische Leistungsfähigkeit der öffentlichen Kanalisation ausschließlich auf die Abwasserbeseitigung ausgelegt worden ist […] Im Fall einer Störung, z. B. Rückstau durch Auslastung der Kanalkapazität durch die Einleitung von Grundwasser, können Schadenersatzansprüche gegenüber der Stadt begründet sein. Zusätzlich kann eine genehmigte maximale Einleitungsmenge nicht jederzeit garantiert werden. Verändern sich die Rahmenbedingungen, unter denen die Genehmigung erteilt wurde, in der Weise, dass die Einleitung des Grundwassers in die öffentliche Kanalisation insgesamt oder in der genannten Höhe von der Stadtentwässerung Hannover nicht mehr ermöglicht werden kann, ist auf unsere Mitteilung hin zu dem von uns genannten Zeitpunkt für die von uns genannte Zeitdauer, entweder die Einleitung vollständig zu unterbinden oder die Einleitungsmenge auf die von uns dann mitgeteilte Höhe zu reduzieren. Auch aus diesen Gründen ist es empfehlenswert, um eine evtl. mögliche Stilllegung der Baustelle zu vermeiden, Alternativen zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation zu entwickeln.“
  • Grundwasseranalyse: „Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Grenzwert für abfiltrierbare Stoffe sowohl für die Einleitung in die öffentliche Schmutz- als auch Niederschlagswasserkanalisation bei 30 mg/l liegt,sodass eine erforderliche Enteisenungsanlage mit einem Ableitwert von 2 mg/l Eisengesamt die kostengünstigere Einleitung als Niederschlagswasser ermöglicht.“
  • Die Einleitung hat grundsätzlich über die Grundstücksentwässerungsanlage erfolgen, nur im begründeten Einzelfall kann hiervon abgewichen werden
  • Förderleistung der Einleitmengen: „Die Förderleistung ist so zu begrenzen, dass bei Einleitung in den Schmutz- bzw. Niederschlagswasserkanal jederzeit ein ordnungsgemäßer Betrieb gewährleistet ist und es zu keinem Rückstau in der Kanalisation kommt.“
  • Kosten: Einleitung in Schmutzwasserkanäle 1,68€/m³ und in RW-Kanäle 1,08€/m³

Stadtentwässerung Hannover: Merkblatt für die temporäre Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation der Landeshauptstadt Hannover

Stadtentwässerung Frankfurt

  • Beantragung der Einleitung über ein Formular
  • Richtwertliste mit Angaben zu zulässigen Konzentrationen und Frachten

Stadtentwässerung Frankfurt: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Grundwassereinleitung in den öffentlichen Kanal

Stadtentwässerung Frankfurt: Richtwertliste für die Einleitung von Grundwasser in die Kanalisation

Stadtentwässerung Osnabrück

  • Einleitung über die Grundstücksentwässerungsanlagen
  • Bei allen befristeten Grundwassereinleitungen, bei denen die Nutzung des Regenwasserkanals beabsichtigt ist, sind eine Analyse zur Betonaggressivität des Grundwassers (DIN 4030) und das Baugrundgutachten zusammen mit dem Antragsformular einzureichen.

Stadtwerke Osnabrück: Infoblatt für die vorübergehende Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation

Stadtwerke Osnabrück: Antrag einer vorübergehenden Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Abwasseranlage

Zusammenfassend kann gesagt werden:

  • Die Einleitungen von Grundwasser ist grundlegend anzuzeigen
  • Es gelten die Einleitparameter der örtlichen Satzungen, können jedoch um weitere Parameter (Trübung, Betonaggressivität, abfiltrierbare Stoffe, etc.) ergänzt werden
  • Kostentechnisch gibt es die unterschiedlichsten Modelle und Kostenstrukturen unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen
  • Zusätzliche Hinweise wie zur Minderung der hydraulischen Leistungsfähigkeit, dem potentiellen Rückstau im Kanal und Beprobung des Grundwassers erscheinen sinnvoll und können auch zur eigenen Absicherung dienen
  • Es gilt das Verursacherprinzip, ggf. kann mit einem Kanalspiegel vor der Einleitung Blick in den Kanal geworfen werden. Wenn im Zuge der temporären Einleitung doch zu Schwierigkeiten kommt, ist eine gute Dokumentation wichtig.
  • Die Zielfunktionen der Kanalisation „Standsicherheit, Dichtheit, Betriebssicherheit“ dürfen durch die Einleitung nicht negativ beeinflusst werden, in diesem Zusammenhang steht natürlich die Betriebsicherheit im Fokus

 

 

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