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Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung

Fettabscheider einfordern – Wann Ja? Wann Nein?

Posted 18. Januar 2024
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Die korrekte Handhabung von Fettabscheidern ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz der Abwasserinfrastruktur.

In diesem Kontext hat die Stadt Dortmund an das Kommunale Netzwerk der Abwasserbetriebe Fragen gestellt, die den Umgang mit Fettabscheidern betreffen.

In einem Workshop, der im November 2023 stattfand, wurden die Erfahrungen der Abwasserbetriebe zusammengetragen, um Antworten auf folgende Fragen zu finden:

  1. Wann sollte ein Fettabscheider eingefordert werden?
  2. Wann ist ein Fettabscheider unverhältnismäßig?
  3. Wie regelt man unklare „Graubereiche“?

Die nachfolgende Arbeitshilfe gibt einen Einblick in die Ergebnisse dieses Workshops und einer Umfrage unter den teilnehmenden Abwasserbetrieben. Der Kommunale Hinweis dient dabei als Rückhalt für die eigene Argumentation im Abwasserbetrieb vor Ort.

Schauen Sie sich das Abstimmungsergebnis der Abwasserbetriebe an (2 Seiten)

Zum Download auf das Bild klicken

Rechtliche Grundlage für die Einfordern von Fettabscheidern

Die Gemeinde hat das Recht, Fettabscheider für gewerbliche und industrielle Betriebe einzufordern, wie es in der örtlichen Entwässerungssatzung vorgesehen ist. Dies bestätigt die Rechtsprechung, selbst für einfache Essensausgaben ohne Kochen, unter Berufung auf die DIN EN 1825-2. Die Pflicht zur Umsetzung liegt beim Grundstückseigentümer, wie in einem Beschluss des OVG NRW vom 09.11.2021 (Az. 15 A 3422/19) festgestellt wurde.

Graubereiche und Unverhältnismäßigkeit

In der Praxis kann es zu Graubereichen kommen, in denen die Notwendigkeit und der technische Nutzen eines Fettabscheiders unklar sind. Es wurde diskutiert, dass die Forderung nach einem Fettabscheider einerseits unverhältnismäßig sein kann, andererseits aber auch ein Aussetzen der Forderung zu Störungen, Verstopfungen und Kanalschäden führen kann. Dies könnte zu Kosten für alle Gebührenzahler führen.

Ermittlung des Bedarfs im Einzelfall

Abwasserbetriebe berichteten auf dem Workshop, dass sie vor Ort Informationen einholen, um über den Bedarf von Fettabscheidern zu entscheiden. Dazu gehören die Auswertung von Betriebserfahrungen, TV-Inspektionen der Hauptkanäle und Anschlussleitungen sowie Probennahmen zur Bestimmung der Einleitungswerte für lipophile Stoffe und CSB.

Umfrage zu Fallbeispielen aus der Praxis

Im Rahmen des Workshops wurden sechs Fallbeispiele aus der Praxis von Abwasserbetrieben diskutiert und in einer Umfrage unter mehr als hundert Mitarbeitenden von kommunalen Abwasserbetrieben bewertet. Diese Fallbeispiele reichten von einer Eisdiele mit Frühstück bis zu einer Verkaufsmetzgerei.

Befragungsergebnisse

Die Umfrageergebnisse zeigten, dass eine deutliche Zwei-Drittel-Mehrheit für die Forderung nach einem Fettabscheider ab der Zahl von 50 Essen im klassischen Regelfall der jeweiligen Beispiele war. Allerdings wurde betont, dass die Forderung je nach örtlicher Situation unverhältnismäßig sein kann, insbesondere für bestimmte Fälle wie die Eisdiele mit Frühstück und die KITA, in der nur gespült wird. Im Zweifelsfall sollte die Notwendigkeit eines Fettabscheiders durch Probenahme, Messung oder TV-Inspektionen geprüft werden.

Die Ergebnisse des Workshops und der Umfrage bieten einen praxisnahen Einblick in die Herausforderungen und Lösungsansätze bei der Forderung von Fettabscheidern. Es wird deutlich, dass eine differenzierte Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten und der technischen Notwendigkeiten entscheidend ist, um sowohl Umweltbelastungen zu vermeiden als auch die wirtschaftlichen Interessen der Gemeinde und ihrer Bürger zu schützen.

 

 

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