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Erlass des MULNV zur Starkregenhinweiskarte NRW

Posted 05. November 2021
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Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MULNV) hat im Anschluss an die Veröffentlichung der Starkregenhinweiskarte des BKG nun Informationen zur Karte an die Bezirkregierungen versendet.

Im Erlass wird unter anderem empfohlen, dass

  • Kommunen, die bisher über keine eigene Starkregenkarte verfügen, die Gefahrenhinweise aus der Karte nutzen, um über erste dringende Vorsorgemaßnahmen entscheiden zu können. Für weitergehende Fragestellungen, die sich örtlich ergeben können, wird empfohlen, die NRW-Förderhilfe zum Starkregenrisikomanagement zu nutzen.
  • Kommunen, die bereits eine Starkregengefahrenkarte in Eigenregie erstellt haben, wird empfohlen für weitergehende Untersuchungen ebenfalls die NRW-Förderhilfe zu nutzen. Bei Abweichungen gegenüber der Starkregenhinweiskarte NRW des BKG sind die in Eigenregie erarbeiteten Starkregengefahrenkarten vorrangig zu betrachten und anzuwenden, da diese ggf. detailliertere Informationen aufzeigen.

Reminder

Am 10. November 2021 um 10:00 Uhr soll das nächste online-Meeting unseres Arbeitskreises Starkregen stattfinden – geöffnet für alle Interessierten. Tauschen Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen anderer Städte aus, z.B. zu den Fragen:

  • Wie werden Sie die Karte nutzen?
  • Was zeigt ein Vergleich von eigenen Karten mit der NRW-Karte?
  • Werden eigene Karten nun zurückgestellt oder vorangetrieben?

Teilnahmelink: https://global.gotomeeting.com/join/843714013

 

 

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