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Kommunales Netzwerk Grundstücksentwässerung

Einzäunung von Regenbecken – Verkehrssicherungspflicht sicherstellen

Posted 06. Mai 2024
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Abwasserbetriebe betreiben neben Kläranlagen und Pumpwerken i.d.R. eben auch Anlagen zur Rückhaltung und gedrosselten Einleitung von Regenwasser bzw. abgeschlagenem Mischwasser, wie beispielsweise Regenrückhalte und -überlaufbecken. Aus den Erfahrungen im Netzwerk heraus, steht hier die Diskussion um eine mögliche Einzäunung im Zuge der Verkehrssicherungspflicht immer wieder im Fokus.

In diesem Kontext stellen sich jedoch einige Fragen rund um den Betrieb der Anlagen, so zum Beispiel:

  • Sind derartige Bauwerke grundsätzlich einzuzäunen?
  • Wie kann der Verzicht auf eine Umzäunung begründet werden?
  • Welchen Einfluss auf die Entscheidung hat die zu erwartende Einstauhöhe?

Beispiel-Dokument gibt Orientierung:

Als Sitzungsvorlage im Verwaltungsrat eines Netzbetreiber wurden diese Fragen diskutiert. Als Beispieldokument kann es im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von Regenrückhaltebecken eine erste Struktur für die eigene Argumentation und Absicherung geben. Die betrachteten Anlagen sind als Beispiele zu verstehen. Bei Verwendung sind die individuellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Im Beispieldokument kann grundlegend zwischen zwei Gruppen unterschieden werden:

  1. Anlagen ohne Defizit (keine Maßnahme zur Sicherung erforderlich)
  2. Anlagen mit Defizit (Maßnahme erforderlich mit erster Kostenschätzung)

Prüfkatalog zur Bewertung der Verssicherungspflicht von Regenbauwerken:

Anhand eines Prüfkataloges wurden die wesentlichen Bewertungskriterien erfasst und der GGV-Kommunalversicherung VVaG zur Prüfung vorgelegt. Auf deren Basis dann zu entscheiden ist, ob und welche Maßnahmen zu Sicherstellung der Sicherungspflicht zu unternehmen sind. Darüber hinaus werden erste Maßnahmenvorschläge inkl. erster Kostenschätzung unterbreitet.

Kriterien des Prüfkataloges:

  1. Innerorts und auch im Außenbereich, wo sich Kinder aufhalten (Kita, Schulweg, Spielplatz, Neubaugebiete)
  2. Innerorts und auch im Außenbereich gilt für Massivbecken aus Beton grundsätzlich eine Zaunhöhe von mindestens 1,80 m
  3. Auslaufbauwerke > DN400 sind mit Schutzgittern zu sicher

Bei den Bauwerken handelt es sich um beispielhafte Formulierungen, sodass dies entsprechend auf die individuellen Rahmenbedingungen anzupassen ist.

Download: Kriterienkatalog Einzäunen der Regenbecken-Beispieldokument


Auszug weiterführende Literatur zum Thema:

  • ATV DVWK M 176 „Hinweise und Beispiele zur konstruktiven Gestaltung und Ausrüstung von Bauwerken der zentralen Regenwasserbehandlung und -rückhaltung“
  • DIN 14210 „Anforderungen an künstlich angelegte offene Löschwasser- Vorratsräume mit Löschwasserentnahmestelle“
  • DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen für Planung, Bau und Betrieb“
  • Merkblatt DWA-M 176 Hinweise zur konstruktiven Gestaltung und Ausrüstung von Bauwerken der zentralen Regenwasserbehandlung (November 2013)

 

 

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