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Abwasserbetrieb fragt: Gibt es Arbeitshilfen zu „Erlaubnisscheinen für den Kanaleinstieg durch Fremdfirmen“?

Posted 12. Juli 2023
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Erlaubnisscheine für den Kanaleinstieg durch Fremdfirmen

Zu der Frage nach Arbeitshilfen für die Erstellung von Erlaubnisscheinen zum Einstieg in die Kanalisation durch Fremdfirmen, bekommen Sie nachfolgend ein erstes schnelles Recherche-Ergebnis*
(in Bearbeitung Stand: 12.07.2023):

Spezielle Regelungen

Spezielle Regelungen für abwassertechnische Anlagen können beispielsweise der DGUV Regel 103-602 „Branche Abwasserentsorgung“ entnommen werden. Insbesondere wird hier unter der Nummer 3.7 und 3.8 auf den Erlaubnisschein eingegangen. Und dort im Anhang 2 finden Sie ein MUSTER:

Mustererlaubnisschein DGUV
Siehe dort Anhang 2 auf Seite 59 ff.:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3617

Umsetzungsbeispiel aus der Praxis

Ein Umsetzungsbeispiel aus der Praxis bekommen Sie hier:

Erlaubnisschein Obere Iller
https://www.aoi.de/app/uploads/2018/06/Fremd-Info-Kanal.pdf

Hamburg Wasser – Sicheres Arbeiten von Fremdfirmen – Prozessdarstellungen
Managementhandbuch – Hamburg Wasser – Verfahrensanweisungen

Literatur

In der Literatur finden sich einige weitere Muster:

Von der DWA – siehe dort Seite 33:
https://de.dwa.de/files/_media/content/03_THEMEN/Arbeits-%20und%20Gesundheitsschutz/DGUV%20Regel%20103-003%20ehemals%20BGR-126.pdf

Von der Berufsgenossenschaft:
https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/praxishilfen/formulare/erlaubnisscheine

Gliederung Erlaubnisschein – Beispiel

Mustervorlagen für Erlaubnisscheine zum Einstieg von Fremdfirmen in die öffentliche Kanalisation varieren und sind insbesondere von den regionalen und nationalen Vorschriften abhängig. Die genauen Anforderungen und der Prozess zur Erlangung solcher Genehmigungen variieren oft von Stadt zu Stadt und von Land zu Land. Im Allgemeinen könnten jedoch einige der Informationen, die auf einem solchen Erlaubnisschein enthalten sein könnten, folgendes umfassen:

  1. Titel des Dokuments:
    • „Arbeitserlaubnis“
    • „Baugenehmigung“
    • „Erlaubnisschein“
    • etc.
  2. Abschnitt mit den allgemeinen Informationen:
    • Name des Antragstellers / der Firma
    • Adresse des Antragstellers / der Firma
    • Kontaktdaten des Antragstellers / der Firma (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  3. Abschnitt mit den spezifischen Details der Arbeit:
    • Ort der geplanten Arbeiten
    • Kurze Beschreibung der geplanten Arbeiten
    • Startdatum und voraussichtliches Enddatum der Arbeiten
    • Sicherheitsmaßnahmen, die getroffen werden
    • Notfallkontakte
  4. Abschnitt mit den Genehmigungsdetails:
    • Ausstellungsdatum der Erlaubnis
    • Ablaufdatum der Erlaubnis
    • Bedingungen der Erlaubnis
    • Unterzeichnung durch den Antragsteller und den Aussteller der Erlaubnis

Eventuell ist dieser folgende zusammenfassende Hinweis auf einzubindende Verordnungen bei der Erstellung von Erlaubnisscheinen für verantwortliche Sicherheitsfachkräfte noch interessant:

Hinweis auf einzubindende Verordnungen

Generell gilt immer:
„Vor Beginn der Tätigkeiten muss vom Arbeitgeber/Unternehmer eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz erstellt werden, worin alle relevanten Gefährdungen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen beschrieben sind. Diese Aufgabe kann er auf geeignete Führungskräfte übertragen. Die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen muss koordiniert werden. Insbesondere die Regelungen der Gefahrstoffverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und der BioStoffV müssen dabei berücksichtigt sein. Im Hinblick auf den Explosionsschutz sei auf die Technischen Regeln der Reihe TRBS 2152 und für die Ex-Zoneneinteilung im Bereich abwassertechnischer Anlagen auf Ziff. 4.1 der Beispielsammlung der BGR-104 hingewiesen.“

Si-Akademie für Sicherheit und Gesundheit

*Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die hier recherchierten Musterdokumente nur allgemeine Beispiele sind und die genauen Anforderungen je nach spezifischen Vorschriften und Gesetzen der jeweiligen Region variieren können. Für spezifischere Informationen oder Vorlagen sollten Sie sich an die zuständigen Behörden wenden.

 

 

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