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KH-140325 Prüfbescheinigungen – Mindestanforderungen!

Posted 17. Mai 2019
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Abwasserbetriebe berichten öfter über mangelhafte SüwVO-Bescheinigungen. Dabei sind die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Qualität der Überwachung privater Abwasserleitungen in der neuen SüwVO Abwasser jetzt geregelt. Grundstückseigentümer können Qualität bei dem Sachkundigen einfordern, wenn sie die Anforderungen kennen.

Die Checkliste “Mindestanforderungen an die SüwVO-Prüfbescheinigung“ (gemäß § 9 SüwVO Abwasser NRW) stellt die wichtigsten Informationen dafür bereit.

Kommunaler Hinweis

 

 

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